Gespeichert von Alexander Brauer am Fr., 19.01.2024 - 18:25 Bei der vorübergehenden Überlassung von Schußwaffen an Berechtigte empfiehlt es sich, der Ausweispflicht aus §38 WaffG nachzukommen, indem die überlassenen Waffen in einem Formular nach folgendem Vordruck aufgeführt werden: Datei Überlassung von Schusswaffen 224 Aufrufe Drucken